Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feeling Agentur GmbH, Zehntstraße 36, 68169 Mannheim

§ 1  Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2)  Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Leistungen und Lieferungen der Feeling Agentur GmbH (nachfolgend „Feeling Agentur“). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Feeling Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3)  Es gilt die bei Auftragserteilung gültige Fassung dieser AGB, abrufbar unter feeling-agentur.de/agb.

(4)  „Produktionen“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Feeling Agentur erstellten Werke und Arbeitsergebnisse, insbesondere Filme, Videos, Bewegtbilder, Animationen, Fotografien, Standbilder und Tonaufnahmen, unabhängig von ihrer technischen Form, ihrem Format oder dem verwendeten Medium.

(5)  Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für nachfolgende Aufträge über Bearbeitungen, Änderungen, Ergänzungen oder Lizenzierungen bereits erstellter Produktionen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

§ 2  Vertragsschluss

(1)  Angebote der Feeling Agentur sind für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Angebotsdatum verbindlich, sofern im Angebot keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist. Kostenvoranschläge und sonstige Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(2)  Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Feeling Agentur durch den Auftraggeber in Textform (insbesondere per E-Mail), durch eine Auftragsbestätigung der Feeling Agentur in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung durch die Feeling Agentur zustande.

(3)  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3  Leistungsumfang, Konzeption, Änderungen

(1)  Umfang und Gegenstand der von der Feeling Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen in Textform.

(2)  Die Feeling Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3)  Soweit der Auftraggeber keine ausdrücklichen Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen, gestalterischen oder technischen Umsetzung gemacht hat, steht der Feeling Agentur bei der Umsetzung ein angemessener künstlerischer und gestalterischer Spielraum zu. Abweichende subjektive Vorstellungen des Auftraggebers hinsichtlich der Gestaltung stellen keinen Mangel dar, sofern die Produktion den vereinbarten Anforderungen entspricht.

(4)  Änderungs-, Ergänzungs- oder Bearbeitungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarte Anzahl an Korrekturrunden hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet. Sofern für diese zusätzlichen Leistungen keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Vergütungssätzen der Feeling Agentur. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(5)  Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Übermittlung der Änderungswünsche des Auftraggebers zu einem von der Feeling Agentur vorgelegten Bearbeitungsstand. Die Anzahl der im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

§ 4  Urheber- und Nutzungsrechte

(1)  Die urheberrechtlichen Bestimmungen an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werken richten sich nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Feeling Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte einzuräumen.

(2)  Die Feeling Agentur räumt dem Auftraggeber die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig in Textform vereinbarten Nutzungsrechte an der finalen Produktion ein. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck. Der Umfang der Nutzungsrechte, insbesondere hinsichtlich Dauer, Gebiet, Medien, Verwendungszweck und einer etwaigen Nutzung durch verbundene Unternehmen, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

(3)  Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung der Produktion durch den Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Feeling Agentur zulässig.

(4)  Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus sowie eine Weitergabe oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der Feeling Agentur in Textform und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Gleiches gilt für Bearbeitungen oder Veränderungen der Produktion durch den Auftraggeber oder Dritte, soweit diese nicht vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst sind.

(5)  Rohmaterialien und Projektdateien, insbesondere Kamera-Rohdaten (RAW), unbearbeitete Tonaufnahmen, offene Schnittprojekte, Grafik-, Animations- und sonstige Arbeitsdateien, sind nicht Bestandteil der geschuldeten Lieferung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sie verbleiben bei der Feeling Agentur. Eine Herausgabe oder Einräumung von Nutzungsrechten hieran bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.

§ 5  Eigenwerbung und Referenz

(1)  Die Feeling Agentur ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Produktionen sowie Ausschnitte hieraus zu Zwecken der Eigenwerbung und als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Showreels, auf Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Pitches und Referenzlisten. Dies umfasst auch die Darstellung des Namens, des Logos sowie sonstiger Marken und Kennzeichen des Auftraggebers, soweit diese im Zusammenhang mit der jeweiligen Produktion stehen. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bleiben unberührt.

(2)  Bei Produktionen, die als vertraulich gekennzeichnet, erkennbar vertraulich oder ausschließlich zur internen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt sind, ist eine Verwendung zu Eigenwerbe- oder Referenzzwecken nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig.

§ 6  Honorar und Zahlungsbedingungen

(1)  Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Angebots als Stunden- oder Tagessatz oder als Pauschalhonorar jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten und Fremdkosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Cast- und Crew-Honorare, Spesen, Requisiten, Miet-, Lizenz- und Materialkosten, werden, soweit nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten, gesondert berechnet und vom Auftraggeber getragen.

(2)  Die Feeling Agentur ist berechtigt, nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung Vorauszahlungen oder angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Teilleistungen zu verlangen. Höhe und Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

(3)  Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte richtet sich nach § 4 dieser AGB.

(4)  Wird ein Pauschalhonorar vereinbart und entsteht aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers oder aufgrund sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände ein zusätzlicher Aufwand, der nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist, wird dieser zusätzlich nach den vereinbarten, hilfsweise nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Vergütungssätzen der Feeling Agentur berechnet. Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand werden vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten als Arbeitszeit berechnet.

(5)  Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn eine vertragsgemäß erstellte Produktion vom Auftraggeber nicht veröffentlicht oder nicht für den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet wird.

(6)  Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(7)  Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Feeling Agentur ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.

§ 7  Mitwirkung des Auftraggebers; Rechte Dritter

(1)  Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Drehorte und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und erteilt erforderliche Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist.

(2)  Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm bereitgestellten oder vorgegebenen Materialien und Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Videos, Musik, Grafiken, Logos, Marken und sonstigen geschützten Inhalten, verfügt. Soweit Personen auf Veranlassung des Auftraggebers oder in dessen Verantwortungsbereich in die Produktion einbezogen werden, stellt der Auftraggeber sicher, dass die für die vereinbarte Produktion und Nutzung erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen. Dies gilt nicht für Personen oder Inhalte, deren Beschaffung oder Rechteklärung ausdrücklich von der Feeling Agentur übernommen wurde.

(3)  Der Auftraggeber stellt die Feeling Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der in Absatz (2) genannten Pflichten entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4)  Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand und Mehrkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8  Darsteller, Dienstleister und beigestellte Geräte

(1)  Soweit die Feeling Agentur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Darsteller, Sprecher, Crewmitglieder oder sonstige Dienstleister beauftragt, übernimmt sie deren vertragliche Einbindung sowie, soweit erforderlich, die Einholung der für den vereinbarten Nutzungsumfang erforderlichen Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte. Etwaige hierfür anfallende Honorare und Buyout-Kosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung.

(2)  Eine Nutzung von Aufnahmen mit Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden über den jeweils vereinbarten zeitlichen, räumlichen, medialen oder inhaltlichen Nutzungsumfang hinaus bedarf einer vorherigen Abstimmung mit der Feeling Agentur und kann zusätzliche Lizenz-, Honorar- oder Buyout-Kosten auslösen.

(3)  Soweit auf Wunsch des Auftraggebers kundeneigene oder von Dritten bereitgestellte Geräte, Technik oder sonstige Gegenstände durch die Feeling Agentur eingesetzt werden, ist der Auftraggeber für deren ordnungsgemäßen Zustand und, soweit erforderlich, ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. 

Die Haftung der Feeling Agentur für Schäden an solchen Gegenständen richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.

§ 9  Termine, Ausfall, höhere Gewalt, Stornierung

(1)  Liefer-, Produktions- und Drehtermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Feeling Agentur ausdrücklich in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt wurden. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß § 7.

(2)  Kann ein vereinbarter Produktions- oder Drehtermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, ist die Feeling Agentur berechtigt, den hierdurch entstandenen Ausfall- und Mehraufwand sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten, insbesondere für Cast, Crew, Equipment, Locations oder Reisen, gesondert in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Für Stornierungen und Terminverschiebungen gelten ergänzend die Absätze (4) und (5). Ein Ausfallhonorar nach Absatz (4) wird auf einen wegen desselben Ausfalls geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.

(3)  Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von keiner Vertragspartei zu vertretende Umstände, welche die Durchführung des Auftrags vorübergehend unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen die Parteien, betroffene Termine angemessen zu verschieben. Hierzu können insbesondere extreme Witterungsbedingungen bei witterungsabhängigen Produktionen, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse zählen. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten trägt der Auftraggeber, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Produktion angefallen sind.

(4)  Storniert der Auftraggeber einen bereits verbindlich vereinbarten Produktions- oder Drehtermin aus Gründen, die nicht von der Feeling Agentur zu vertreten sind, ist die Feeling Agentur berechtigt, bezogen auf das für den stornierten Termin vereinbarte Nettohonorar folgendes Ausfallhonorar zu berechnen:

– mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin: kein Ausfallhonorar
– 4 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 30 %
– 48 Stunden bis weniger als 4 Kalendertage vor dem Termin: 50 %
– 24 Stunden bis weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 70 %
– weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 %

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann die Feeling Agentur die für den stornierten Termin vorgesehenen Kapazitäten anderweitig einsetzen und reduziert sich hierdurch der tatsächlich entstandene Ausfall wesentlich, wird dies bei der Bemessung des Ausfallhonorars angemessen berücksichtigt.

(5)  Eine vom Auftraggeber veranlasste kurzfristige Verschiebung eines verbindlich vereinbarten Produktions- oder Drehtermins kann hinsichtlich des hierdurch entstehenden Ausfalls wie eine Stornierung des ursprünglichen Termins behandelt werden. Findet die Produktion zu einem neu vereinbarten Termin statt, kann die Feeling Agentur ein hierfür berechnetes Ausfallhonorar unter Berücksichtigung des tatsächlich entstandenen Aufwands und Ausfalls ganz oder teilweise auf die Vergütung anrechnen.

§ 10  Abnahme und Mängel

(1)  Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, hat der Auftraggeber die finale Produktion nach Übergabe innerhalb der vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung innerhalb von zehn Werktagen, zu prüfen und abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht. Wesentliche Mängel sind der Feeling Agentur innerhalb dieser Frist in Textform unter konkreter Beschreibung mitzuteilen.

Fordert die Feeling Agentur den Auftraggeber nach Fertigstellung der Produktion unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auf und verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Produktion mit Ablauf der Frist als abgenommen.

 

(2)  Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Subjektive gestalterische oder künstlerische Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht Bestandteil der vereinbarten Anforderungen waren, stellen keinen Mangel dar.

(3)  Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Produktion nach Übergabe vorbehaltlos veröffentlicht oder bestimmungsgemäß verwendet, sofern die Nutzung nicht ausschließlich zu Prüf- oder Freigabezwecken erfolgt.

(4)  Bei berechtigten Mängeln ist der Feeling Agentur zunächst Gelegenheit zu geben, diese innerhalb angemessener Frist zu beheben. Weitergehende Rechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.

§ 11  Haftung

(1)  Die Feeling Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)  Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet die Feeling Agentur nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3)  Im Übrigen ist die Haftung der Feeling Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung wegen Arglist oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

(4)  Die Feeling Agentur trifft bei der Aufzeichnung, Verarbeitung und Sicherung von Produktionsdaten angemessene und branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen. Ein vollständiger Ausschluss technisch bedingter Datenverluste oder Beschädigungen, insbesondere durch Defekte von Kameras, Speichermedien, Datenträgern, Hard- oder Software, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Feeling Agentur ausschließlich nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsbestimmungen dieses § 11.

§ 12  Aufbewahrung und Rohdaten

(1)  Die Feeling Agentur bewahrt Rohmaterialien, Projektdateien und sonstige Produktionsdaten für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Abnahme der finalen Produktion auf. Soweit eine Abnahme nicht vorgesehen ist oder nicht erfolgt, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung.

(2)  Soweit Rohmaterialien, Projektdateien oder sonstige Produktionsdaten nach Ablauf der in Absatz (1) genannten Frist freiwillig weiter aufbewahrt werden, begründet dies keine Verpflichtung zur weiteren Archivierung. Die Feeling Agentur ist nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist berechtigt, diese Daten ohne weitere Ankündigung zu löschen.

(3)  Eine verbindliche Aufbewahrung über den in Absatz (1) genannten Zeitraum hinaus sowie die Herausgabe von Rohmaterialien oder Projektdateien bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierfür kann eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

(4)  Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Regelungen zur Einräumung von Nutzungsrechten und zur Herausgabe von Rohmaterialien und Projektdateien gemäß § 4 bleiben ebenfalls unberührt.

§ 13  Datenschutz

(1)  Die Feeling Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Feeling Agentur sind in der Datenschutzerklärung unter feeling-agentur.de/datenschutz abrufbar.

(2) Soweit im Rahmen der Durchführung eines Auftrags personenbezogene Daten oder Aufnahmen identifizierbarer Personen verarbeitet werden, stellen die Parteien die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Verarbeitung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicher.

(3) Soweit die Feeling Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 14  Schlussbestimmungen

(1)  Erfüllungsort ist Mannheim. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Mannheim.

(2)  Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Feeling Agentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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